Wie sind die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Förderprogramms zum Breitbandausbau auf Bundesebene geregelt?

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau liegt zunächst einmal beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das BMVI hat mit Wirkung zum 17. Mai 2016 die atene KOM GmbH als Projektträger für die Durchführung des Bundesförderprogramms verpflichtet. In dieser Eigenschaft ist die atene KOM GmbH hoheitlich beliehen und treuhänderisch verwaltend für das Programm als Bewilligungs- und Prüfbehörde tätig und muss auf die Einhaltung der entsprechenden Verfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer Vorschriften achten. Das BMVI erteilt der atene KOM GmbH Weisungen zur Umsetzung des Verfahrens. Die atene KOM GmbH ist federführend Partner in der Umsetzung der Breitbandförderung des Bundes.

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