Wie sind die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Förderprogramms zum Breitbandausbau auf Bundesebene geregelt?

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau liegt zunächst einmal beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das BMDV hat PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PWC) als Projektträger für die Durchführung des Bundesförderprogramms u.a. in Brandenburg verpflichtet. In dieser Eigenschaft ist PWC hoheitlich beliehen und treuhänderisch verwaltend für das Programm als Bewilligungs- und Prüfbehörde tätig und muss auf die Einhaltung der entsprechenden Verfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer Vorschriften achten. Das BMDV erteilt PWC Weisungen zur Umsetzung des Verfahrens. PWC ist federführend Partner in der Umsetzung der Breitbandförderung des Bundes.