Warum wurde ich/meine Wohnadresse beim Breitbandprojekt des Landkreises Barnim nicht berücksichtigt?

Der Landkreis Barnim hat im Auftrag aller ihm angehörigen Gemeinde-/Stadt- und Amtsverwaltungen die Koordinierung eines flächendeckenden Breitbandausbaus für unter- bzw. unversorgte Haushalte mit Glasfaser im Rahmen des aktuellen Bundesprogramms zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur übernommen. Die Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln unterliegt rechtlichen, technischen und materiellen Rahmenbedingungen (siehe Förderrichtlinie u. a. unter <Rechtliche Grundlagen>), wonach Haushalte als ausbaufähig zählen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es zählen für das genutzte Bundesförderprogramm nur Haushalte als förderfähig und damit als ausbaufähig, die über eine Downloadgeschwindigkeit kleiner gleich 30 MBit/s verfügen (Aufgreifschwelle ≤ 30 Mbit/s).
  • Es ist für diese Haushalte für die kommenden 3 Jahre kein Eigenausbau durch Telekommunikationsunternehmen geplant.

Des Weiteren müssen auch wirtschaftliche Aspekte für die Finanzierbarkeit des Projektes berücksichtigt werden.

  • Die Abwägung von Nutzen (Anzahl der jeweils anschließbaren Haushalte) zu Aufwand (bauliche Herausforderungen und Kosten des jeweiligen Anschlusses) darf im Rahmen der Markterkundung und Analysierung der möglichen Ausbaugebiete nicht als negativ gewertet werden.

Aufgrund technischer Gegebenheiten bei der Anschlussplanung ist

  • ein Glasfaseranschluss nur für Gebäude möglich, die eine amtliche Hausnummer besitzen. Diese wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung auf Antrag vergeben. Im Rahmen der Feinplanung (Ortsbegehung und Datenanalyse) durch die Telekom Deutschland GmbH können nur die auf Grundlage der geltenden Hausnummernverordnung im jeweiligen Gemeindegebiet am Gebäude anzubringenden Hausnummern berücksichtigt werden.

Die Ermittlung der Ausbaugebiete, wie sie heute dem Fördermittelbescheid des Landkreises zugrunde liegen, ist mit Hilfe eines externen Dienstleisters durchgeführt worden. Die Ermittlung der Ausbaugebiete im sogenannten Markterkundungsverfahren erfolgte dabei auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Analyse (11/2016) aktuellen technischen Versorgungssituation. Diese wurde bei den zuständigen Netzbetreibern/Providern erfragt oder unter Zuhilfenahme des Breitbandatlasses des Bundes ermittelt. Weiterhin wurde bei den Internetprovidern abgefragt, ob für die un- bzw. untersorgten Haushalte innerhalb der kommenden drei Jahre ein Ausbau in Eigenregie des Telekommunikationsunternehmens geplant ist.

Im Dezember 2020 wurde das Markterkundungsverfahren wiederholt, um auch die förderfähigen Adressen zu erfassen, die seit dem ersten Verfahren in 2016 durch Neubau u.ä. entstanden sind.