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Entsprechend dem Gesetz über die Bauordnung (§ 80 BauO) vom 20. Juli 1990 und der derzeitigen gültigen Bauordnung vom 19. Mai 2016 erfolgt die Führung eines Baulastenverzeichnisses durch die Bauaufsichtsbehörde.
Baulasten wurden und werden aufgrund dieser bauordnungsrechtlichen...
letzte Änderung am 21.03.2018
Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen und Grundstücke den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entsprechen.
Gem. § 67 BbgBO können Abweichungen von den Anforderungen zugelassen werden, wenn
dem Schutzziel der Anforderung entsprochen wird unddie Abweichung mit den...
letzte Änderung am 22.03.2017
Bearbeitung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für:
einen bereits gestellten Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde für einen Antrag auf Abweichung bei einer geplanten Grundstücksteilung
Im Baugenehmigungsverfahren ergibt sich...
letzte Änderung am 19.03.2015
Bearbeitung eines Antrages für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer Höhe, einschließlich der zugehörigen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen, sowie für Gewächshäuser mit nicht mehr als 5 m Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans gemäß § 62 BbgBO. Dabei...
letzte Änderung am 22.03.2017
Bearbeitung von Baulasten im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für:
einen bereits gestellten Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde für einen Antrag auf Eintragung von Baulasten bei einer geplanten Grundstücksteilung
Im Baugenehmigungsverfahren ergibt sich häufig das Problem, dass...
letzte Änderung am 26.03.2020
Erklärung des Objektplaners
letzte Änderung am 09.03.2010
Erklärung des Bauherrenvertreters
letzte Änderung am 09.03.2010
letzte Änderung am 09.03.2010
letzte Änderung am 09.03.2010
Erklärung des Bauherrenvertreters
Erklärung des Bauherrenvertreters
letzte Änderung am 24.02.2015
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