Berufskraftfahrerqualifikation
Sind Sie im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig, müssen Sie die Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein nachweisen. Haben Sie die Klasse D1, D1E, D und/oder DE vor dem 10.09.2008, bzw. die Klasse C1, C1E, C und/oder CE vor dem 10.09.2009 erworben, sind Sie für die jeweilige Klasse grundqualifiziert und müssen diese alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung über 35 Stunden festigen. Haben Sie die Fahrerlaubnis nach den o.g. Daten erworben, ist die Grundqualifikation anhand einer entsprechenden Bescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen.
28,60 bis 52,60 Euro
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr?(GebOSt)
- biometrisches Passbild - Fotomustertafel
- Personalausweis
- aktueller Führerschein
- originale(r) Nachweis(e) über die Berufskraftfahrerqualifikation