Diebstahl / Verlust von Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Sie benötigen nach Verlust oder Diebstahl eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatzfahrzeugschein).
Falls Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er durch Diebstahl abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet, sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Im Falle des Verlustes der ZB I müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, welches ein persönliches erscheinen notwendig macht.
Einen Diebstahl müssen Sie vorab bei der Polizei anzeigen.
laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) in der zurzeit geltenden Fassung:
Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I | 11,20 € |
eventuelle Kosten: | |
Ausstellen einer Zulassungsbescheinigung Teil II | 8,70 € |
Aufbietung Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II | 13,80 € |
eidesstattlicher Versicherung | 30,70 € |
Bankbrief (Aufbewahrung und Versand) | 15,30 € |
- Personalausweis
- ZB II
- HU – Bericht
- Anzeigenbestätigung der Polizei (in deutsch) bzw. Verlusterklärung
-
Antrag auf KFZ Zulassung
Dieser Antrag wird für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger benötigt. Bitte ausdrucken und entsprechend ausfüllen.