Ersatzpapiere
Sie haben Ihre Fahrzeugpapiere verloren bzw. diese wurden Ihnen gestohlen und Sie benötigen nun Ersatz. Die Zulassungsbescheinigung Teil I können wir Ihnen direkt vor Ort neu ausstellen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach einer erfolgten Aufbietung neu ausgestellt werden.
- Personalausweis
- ZB II
- HU – Bericht
- Anzeigenbestätigung der Polizei (in deutsch) bzw. Verlusterklärung
- bei Erledigung durch Dritte zusätzlich Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
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Antrag auf KFZ Zulassung
Dieser Antrag wird für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger benötigt. Bitte ausdrucken und entsprechend ausfüllen.