Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, gewerbsmäßige Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen, Krankenwagen und/oder Taxi.
42,60 Euro (erstmalige Erteilung)
38,00 Euro bis 45,70 Euro (Verlängerung)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- aktueller Kartenführerschein
- Personalausweis
erstmalige Erteilung:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens(nicht älter als 2 Jahre) - ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV. Diese Untersuchung darf durch Augenärzte, Arbeits-
und Betriebsmediziner, Ärzte bei Begutachtungsstellen für Fahreignung sowie von Amtsärzten vorgenommen werden. - Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung(nicht älter als 1 Jahr) - eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (körperliche und geistige Eignung).
- Funktions- und Leistungstest(nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde Belegart „O" (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Nachweis der Ortskunde (bei Taxi oder Firmensitz in Stadt über 50'000 Einwohnern)
- ggf. Nachweis über Erste Hilfe (bei Krankenwagen)
Verlängerung:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens(nicht älter als 2 Jahre) - ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV. Diese Untersuchung darf durch Augenärzte, Arbeits-
und Betriebsmediziner, Ärzte bei Begutachtungsstellen für Fahreignung sowie von Amtsärzten vorgenommen werden. - Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung(nicht älter als 1 Jahr) - eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (körperliche und geistige Eignung).
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde Belegart „O" (nicht älter als 3 Monate)
- vorhandener Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- ggf. Funktions- und Leistungstest (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)(nicht älter als 1 Jahr)