Flurstücksdatenrückverfolgung (bis 1933)
Wenn es um den Eigentümerwechsel eines Grundstückes geht, wird eine Bescheinigung über die Alteigentümer verlangt.
Die sogenannte Flurstücksdatenrückverfolgung können wir offiziell bis zum Jahr 1933 vornehmen.
Aber auch weiter zurückreichende Recherchen bis zum Jahr 1865 sind möglich.
Wertvolle Grundlage bildet hierfür unser umfangreiches historisches Archivmaterial.
- Auskunft erhält jeder Bürger mit berechtigtem Interesse