Werkstattkarte
Beantragung einer Werkstattkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber).
- 42,00 Euro gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Personalausweis/ Reisepass mit Meldebescheinigung des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug des Unternehmens
- Anerkennung oder Beauftragung nach § 57 b StVZO des Unternehmens (bzw. die Prüfung nicht älter als 3 Jahre)
- Personalausweis/ Reisepass mit Meldebescheinigung der Fachkraft
- Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (nicht älter als 3 Jahre)
- Beschäftigungsnachweis der Fachkraft (Erklärung des Firmeninhabers über ein mit der Fachkraft aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis)
- ggfs. vorhandene Werkstattkarte