Zulassung eingeführter Fahrzeuge
Es soll ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug im Landkreis Barnim zugelassen werden, das aus dem Ausland eingeführt wurde.
Sie benötigen folgende Unterlagen bei Zulassung eines eingeführten Neufahrzeuges aus der Europäischen Union:
- COC - Dokument (Certificate of Conformity)
- sofern vorhanden ausländische Fahrzeugpapiere oder Identitätsprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder die Zulassungsbehörde
- Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde)
- Bestätigung des Herstellers oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- eVB-Nummer von der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Bei eingeführten Neufahrzeugen aus der EU muss vom Fahrzeughalter eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden.
- Die Gebühr beträgt ab 36,30 €.
gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei Zulassung eines eingeführten Gebrauchtfahrzeuges aus der Europäischen Union: ausländische Fahrzeugpapiere
- ausländische Kennzeichentafel(n), wenn im Ausland noch zugelassen
- Kaufvertrag oder Rechnung
- eVB-Nummer von der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Datenblatt
Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Zulassung eines eingeführten Neufahrzeuges, welches nicht aus der Europäischen Union stammt:
- Vollabnahme nach §21 StVZO
- Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde)
- Bestätigung des Herstellers oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- eVB-Nummer von der Versicherung
- Zolllunbedenklichkeitsbescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Zulassung eines eingeführten Gebrauchtfahrzeuges, welches nicht aus der Europäischen Union stammt:
- ausländische Fahrzeugpapiere
- ausländische Kennzeichentafel(n), wenn im Ausland noch zugelassen
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Vollabnahme nach § 21 StVZO
- eVB-Nummer von der Versicherung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Antrag auf KFZ Zulassung
Dieser Antrag wird für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger benötigt. Bitte ausdrucken und entsprechend ausfüllen.
- SEPA Lastschriftmandat