Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Bestandsregister für Nutztierhaltungen

Beschreibung

Tierhalter sind verpflichtet, Bestandsregister nach Tierarten getrennt, in handschriftlicher oder elektronischer Form zu führen. Jede Bestandsveränderung ist tagaktuell zu dokumentieren. Das Bestandsregister muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungspflicht gilt auch dann, wenn die Tierhaltung aufgegeben wurde. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat der Tierhalter das Bestandsregister vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

  • EU-Tiergesundheitsrechtsaktes (Verordnung (EU) 2016/429)
  • Tiergesundheitsgesetz 
  • Viehverkehrsverordnung
  • Geflügelpestverordnung
     

Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

+49 3334 2141600

+49 3334 2142600

veterinaeramt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden