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Errichtung von Brunnen, Grundwasserabsenkung

Beschreibung

Die Entnahme des Grundwassers ist eine Gewässerbenutzung, für die die untere Wasserbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen muss.

Grundsätzlich ist jede Bohrung – auch für die Errichtung von Brunnen oder zur Grundwasserentnahme – ein Erdaufschluss, der zudem unerwünschte oder gefährliche Auswirkungen auf die Grundwasserleiter und die Umgebung des Brunnenstandortes haben kann. Deshalb ist jede Bohrung mindestens einen Monat vor der Durchführung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob der Standort für die Bohrung zulässig und geeignet ist.

Die Entnahme des Grundwassers ist eine Gewässerbenutzung, für die die untere Wasserbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen muss.

Eigenbedarf

Gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind Erdaufschlüsse wie Brunnenbohrungen zur Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses sowie zur Löschwasserversorgung einen Monat vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen. Ergibt sich aus der Anzeige, dass Maßnahmen zum Grundwasserschutz erforderlich sind, kann die Wasserbehörde entsprechende Anordnungen erteilen. Im Prüfungsverfahren kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Wird ein Brunnen ohne Anzeige bzw. Einreichung der vollständigen Unterlagen (gemäß Antragsformular) errichtet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Zudem kann es in solchen Fällen notwendig werden, den Brunnen fachgerecht zurückzubauen.

Gewerblicher und landwirtschaftlicher Bedarf

Die Entnahme von Grundwasser für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke ist eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz muss bei größeren Grundwasserentnahmen geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

direkter Kontakt

Telefon 03334 214 - 1583
wasserbehoerde(at)kvbarnim.de

Landkreis Barnim - Wasserbehörde

+49 3334 2141520

+49 3334 2142520

wasserbehoerde(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Dienstag 9 bis 18 Uhr

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