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Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

Kurztext

  • Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
  • bei Verlust von Fahrerkarte muss Ersatzkarte beantragt werden
  • Busfahrerinnen und Busfahrer sowie LKWFahrerinnen und LKW-Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr benötigen eine gültige Fahrerkarte
  • ab dem Zeitpunkt des Verlustes darf betroffene Person für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren 
  • solange Fahrerin oder Fahrer keine Fahrerkarte hat, müssen Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber angefertigt und mitgeführt werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Teaser

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
  • Identitätsnachweis
  • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
    • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Verwaltungsgebühr ab 29.00 EUR bis 63.00 EUR

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Variiert zwischen den Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert die Bearbeitung bis maximal 8 Arbeitstage.

Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.

Bearbeitungsdauer: 8 Werktage

Fristen

Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust beantragen.

Antragsfrist: 7 Werktage

Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

+49 3334 2141466

+49 3334 2142466

kfz-fe(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin

Öffnungszeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

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Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden