Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Information zu Pflichtschulungen für beschäftigte Personen im gewerblichen Lebensmittelbereich

Beschreibung

Lebensmittelunternehmer müssen gewährleisten, dass alle Angestellten, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 jährlich betriebsintern geschult werden. 
Zusätzlich müssen alle Angestellten, die mit bestimmten leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, eine Sachkunde nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen.
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit benötigen Personen im Lebensmittelbereich, die die im § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz genannten Erzeugnissen gewerbsmäßig behandeln, zubereiten, herstellen oder verpacken eine Erstbelehrung durch ein Gesundheitsamt. In Landkreis Barnim wird die Erstbelehrung online angeboten. 

Weitere Informationen:

serviceportal.dikom-bb.de/landkreis-barnim/zentrale-dienstleistung/3621_infektionsschutzbelehrung-inklusive-bescheinigung-beantragen

Für die Folgebelehrungen alle zwei Jahre ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich.

Merkblätter:

Information zu Pflichtschulungen für beschäftigte Personen im gewerblichen Lebensmittelbereich

Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
 

Gebühren

Erstbelehrung § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen
serviceportal.dikom-bb.de/landkreis-barnim/zentrale-dienstleistung/3621_infektionsschutzbelehrung-inklusive-bescheinigung-beantragen

Benötigte Unterlagen

Alle oben genannten Schulungen müssen stets nachweisbar sein. Es ist zu empfehlen, dass der verantwortliche Lebensmittelunternehmer immer Kopien zum aktuellen Schulungsstand seiner Angestellten in seinen Betriebsunterlagen aufbewahrt. Auch im Reisegewerbe oder an mobilen Verkaufsständen sind diese Unterlagen durch die Angestellten oder Einzelunternehmer mitzuführen.

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung EG Nr. 852/2004 vom 29.04.2004 (L 226)
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) vom 08.08.2007 (BGBL 2016 I Nr. 29 S. 1470)
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektions-schutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000 (BGBL I S. 1045)

Weitere Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte den Merkblättern

Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

+49 3334 2141600

+49 3334 2142600

veterinaeramt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden