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Trinkwasseruntersuchungen in Lebensmittelunternehmen

Beschreibung

Gemäß Artikel 4 i.V. mit Kapitel I und VII der Verordnung EG Nr. 852/2004 muss in Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, in ausreichender Menge Trinkwasser gemäß der Trinkwasser Verordnung zur Verfügung stehen, um gewährleisten zu können, dass die Lebensmittel nicht kontaminiert werden.
Für Lebensmittelunternehmer, die durch das öffentliche Trinkwassernetz versorgt werden, kann die Trinkwasserqualität bis zur Einspeisung in das Hausnetz theoretisch als hinreichend untersucht angesehen werden. Jedoch vor der Erstinbetriebnahme einer Betriebsstätte oder nach Bauarbeiten am Leitungssystem ist eine mikrobiologische Untersuchung auf Trinkwasserqualität erforderlich. Zusätzlich muss jeder Lebensmittelunternehmer im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht prüfen, ob es notwendig ist, in geplanten Abständen und risikoorientiert den Trinkwasserstatus aus den betrieblichen Zapfstellen zu überprüfen, um die Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasser Verordnung im Leitungsnetz des Betriebes zu gewährleisten. Details entnehmen Sie bitte den Merkblatt. 

Merkblatt

Trinkwasseruntersuchungen in Lebensmittelunternehmen

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.April 2004
  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159)

Weitere Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt:

Trinkwasseruntersuchungen in Lebensmittelunternehmen

Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

+49 3334 2141600

+49 3334 2142600

veterinaeramt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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