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Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E
  • Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E wird für 5 Jahre verlängert
  • Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
  • Verlängerung der Bus-Fahrerlaubnis

Teaser

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
  • Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall

Fristen

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.

Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

24.04.2023

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

+49 3334 2141466

+49 3334 2142466

kfz-fe(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin

Öffnungszeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.

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