Öffnungszeiten
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Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle

Im Land Brandenburg hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle (SpFB). Die SpFB Barnim ist dem Staatlichen Schulamt Frankfurt/Oder zugeordnet.
In der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle des Landkreises Barnim arbeiten ca. 40 Lehrerinnen und Lehrer mit sonderpädagogischer Qualifizierung, die jeweils einer Schule zugeordnet sind. Sie nehmen Aufgaben im gemeinsamen Unterricht wahr und erbringen für den schulischen Bereich ein wohnungsnahes sonderpädagogisches Förder- und Beratungsangebot für Lehrkräfte und Eltern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diagnostischen Teams sind für die Durchführung sonderpädagogischer Feststellungsverfahren verantwortlich. Dieses Team besteht aus 10 Pädagoginnen und Pädagogen.
Unser Anliegen
Kinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen auf die Welt. Sie entwickeln sich individuell sehr unterschiedlich. Kinder mit besonderem Förderbedarf nehmen häufig schon im Vorschulalter an Frühfördermaßnahmen teil. Diese können in Form medizinischer, logopädischer, ergotherapeutischer oder heilpädagogischer Behandlung erfolgen. Bei anderen Kindern zeigt sich erst mit Beginn des Schulbesuchs, dass sie besonderer Unterstützung bedürfen. Erreicht ein Kind trotz individueller Förderung in der Kita oder in der Schule nur geringe Entwicklungsfortschritte oder Lernerfolge, ist durch ein Feststellungsverfahren zu prüfen, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. In diesen besonderen Fällen sind gezielte, ergänzende Fördermaßnahmen an der allgemeinen Schule sinnvoll und notwendig, um die Lernentwicklung des Kindes zu unterstützen. Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, die Entwicklungsdefizite des Kindes zu verringern oder zu überwinden. Unsere Aufgabe ist es, diesen Prozess verantwortungsvoll zu begleiten und sonderpädagogisch zu unterstützen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen, wenn davon auszugehen ist, dass die sonderpädagogische Förderung ihnen ermöglicht, ihr Recht auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung zu verwirklichen. (aus Punkt 3 (1) VV-SopV zu § 3 SopV vom 12.11.2018)
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann durch viele Faktoren bestimmt werden. Er ist individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt und wird in folgende Förderschwerpunkte unterteilt, die mitunter auch kombiniert auftreten können:
- Lernen,
- emotionale und soziale Entwicklung,
- Sprache,
- körperliche und motorische Entwicklung,
- Sehen,
- Hören,
- geistige Entwicklung,
- autistisches Verhalten.
Für die optimale Förderung von Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist das "Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs" von Bedeutung. Der Förderausschuss ist ein Gremium, das zur Durchführung jedes einzelnen Feststellungsverfahrens mit unterschiedlichen Teilnehmern gebildet wird.
Kontakt
Adresse
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle
Standort Eberwalde
Nordendschule
Lärchenweg 8
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Parkplatz vorhanden
Adresse
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle
Standort Bernau
Johanna-Schule
Mühlenstraße 19
16321 Bernau
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