Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Beistandschaften

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, sowie für werdende Mütter und junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag. 

Die rechtliche Grundlage dafür ist § 18 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Falls nötig, kann das Jugendamt auch eine Beistandschaft nach § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einrichten. 

Dabei vertritt der Beistand das Kind gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht. Für junge Volljährige ist eine Beistandschaft allerdings nicht mehr möglich. 

Die Führung einer Beistandschaft und die Beratung durch das Jugendamt sind in der Regel kostenlos. 

Sie können sich bei Fragen zu Themen wie Vaterschaftsfeststellung, Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen sowie zum Betreuungsunterhalt an das Jugendamt des Landkreises wenden. 

Auf schriftlichen Antrag kann das Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind übernehmen, zum Beispiel um die Vaterschaft festzustellen oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Der Antrag kann von einem Elternteil gestellt werden, der die alleinige Sorge hat, oder bei gemeinsamer Sorge von dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ehrenamtliche Vormünder oder Pflegepersonen den Antrag stellen. 

Der Antrag auf Beistandschaft wird Ihnen nach indiviueller Rücksprache mit dem zuständigen Beistand zugesandt.

Antrag auf Unterhaltsberechnung für minderjährige Kinder (2023)

Antrag auf Unterhaltsberechnung für junge Volljährige (2023)

Unsere Leistungen

Achtung: Counter des Jugendamtes bleibt bis 30. September 2025 geschlossen

Der Landkreis Barnim informiert: Aus gegebenem Anlass bleibt der Counter des Jugendamtes des Landkreises Barnim im Paul-Wunderlich-Haus (1. OG) im Zeitraum vom 15. April bis 30. September 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Zeitraum mit Ihrem Anliegen an die E-Mailadressen:

In dringenden, unaufschiebbaren Fällen melden Sie sich bitte telefonisch unter der Tel.-Nr. 03334 214 1299 oder -1202.

In Fällen des Kinderschutzes ist das Jugendamt unter der Kinderschutznotruf-Nr. 03334 214 1700 erreichbar.

Vereinbarte Termine werden weiterhin in Präsenz wahrgenommen. Sie werden von den einladenden Kollegen/-innen an der Glastür im 1. OG abgeholt.

Möchten Sie Dokumente übergeben, können Sie diese in den Briefkasten an der Eingangstür des Jugendamtes einwerfen. Dieser Briefkasten wird mehrmals am Tag geleert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Jugendamt

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1202

jugendamt(at)kvbarnim.de