Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Beistandschaften

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, sowie für werdende Mütter und junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 18 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Falls nötig, kann das Jugendamt auch eine Beistandschaft nach § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einrichten.
Dabei vertritt der Beistand das Kind gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht. Für junge Volljährige ist eine Beistandschaft allerdings nicht mehr möglich.
Die Führung einer Beistandschaft und die Beratung durch das Jugendamt sind in der Regel kostenlos.
Sie können sich bei Fragen zu Themen wie Vaterschaftsfeststellung, Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen sowie zum Betreuungsunterhalt an das Jugendamt des Landkreises wenden.
Auf schriftlichen Antrag kann das Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind übernehmen, zum Beispiel um die Vaterschaft festzustellen oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Der Antrag kann von einem Elternteil gestellt werden, der die alleinige Sorge hat, oder bei gemeinsamer Sorge von dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ehrenamtliche Vormünder oder Pflegepersonen den Antrag stellen.
Der Antrag auf Beistandschaft wird Ihnen nach indiviueller Rücksprache mit dem zuständigen Beistand zugesandt.
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Landkreis Barnim, Jugendamt
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde