Öffnungszeiten
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Kinderschutz - der Schutz der Kinder

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen ist eine zentrale Aufgabe des Jugendamtes und liegt uns sehr am Herzen. Gemäß §8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Jugendamt verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn es gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen erlangt. Eine Kindeswohlgefährdung kann vorliegen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes in Gefahr ist und die Erziehungsberechtigten nicht gewillt und/oder in der Lage sind der potentiellen Gefährdung entgegen zu wirken. Die Mitarbeitenden des Jugendamtes sind verpflichtet jede Mitteilung zu einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung unter Einbeziehung mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und mit geeigneten Maßnahmen zu überprüfen. Hierbei werden die Erziehungsberechtigten und das Kind bzw. der/die Jugendliche altersentsprechend einbezogen, insofern das schutzwürdige Interesse des Kindes bzw. Jugendlichen dies zulässt.
Ziel ist es, gemeinsam Hilfen zur Abwendung der Gefährdungen zu entwickeln und umzusetzen. Reichen Hilfen nicht aus oder besteht eine unmittelbare Gefahr, muss das Jugendamt notwendige Schutzmaßnahmen, z.B. die Inobhutnahme (gem. § 42 SGB VIII), ergreifen.
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jede Bürgerin und jeder Bürger sensibel aber konsequent umsetzen sollte. Das Jugendamt arbeitet eng mit den verschiedensten Institutionen zusammen, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Letztlich können jedoch nur Hinweise bzw. Meldungen verfolgt werden, die auch im Jugendamt eingegangen sind. Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an das Jugendamt wenden.
Träger von Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, Verfahren zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII zu entwickeln und umzusetzen. Berufsgeheimnisträger haben hierbei den Anspruch eine Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft Kinderschutz vorzunehmen. Diese speziell geschulten Fachkräfte sind unter anderem in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis zu finden.
Mitteilungen zu akuten Gefährdungen des Kindeswohls:
- Notrufnummer des Kinderschutzes (24/7): 03334 214 1700
- Meldungen per E-Mail: kinderschutz(at)kvbarnim.de (werktags 8.00 Uhr - 17.00 Uhr)
Konzeption Kinderschutz Landkreis Barnim
Netzwerkkoordination Kinderschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure erfordert. Im Landkreis Barnim übernimmt die Netzwerkkoordination Kinderschutz die zentrale Aufgabe, diese Zusammenarbeit zu fördern, zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, ein tragfähiges, gut vernetztes und aufeinander abgestimmtes Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis zu gewährleisten. Dazu gehört der Aufbau und die Pflege eines interdisziplinären Netzwerks aus Institutionen und Fachkräften der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Bildung, der Polizei, der Justiz sowie freier Träger.
Die gesetzliche Grundlage für diese Koordinierungsaufgabe bildet § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Demnach sollen Jugendämter lokale Netzwerke für den Kinderschutz aufbauen und koordinieren, um eine frühzeitige Unterstützung von Kindern und Familien zu ermöglichen und Risiken für das Kindeswohl früh zu erkennen und angemessen zu begegnen.
Zu den Aufgaben der Netzwerkkoordination Kinderschutz im Landkreis Barnim gehören unter anderem:
- Abstimmung der Verfahren in Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG
- Fortbildungen zu Themen des Kinderschutzes
- Abschließen von Kinderschutzvereinbarungen
- Aufbau, Pflege, Koordination eines interdisziplinären Netzwerkes Kinderschutz im Landkreis Barnim
- Begleitung von Arbeitskreisen, die sich mit dem Thema Kinderschutz befassen
- Sicherstellen der Beratungsangebote durch Insoweit erfahrene Fachkräfte
Mit diesem ganzheitlichen Ansatz will der Landkreis Barnim dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in einer sicheren, schützenden und förderlichen Umgebung aufwachsen können.
Beratungsangebote (insoweit erfahrene Fachkräfte)
Erziehungs- und Familienberatung Bernau:
(Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Barnim e.V.)
Weinbergstraße 10, 16321 Bernau bei Berlin
Tel.: 03338 60437 470
Fax: 03338 60437 479
E-Mail: efb(at)awo-barnim.de
Erziehungs- und Familienberatung Eberswalde:
(Kinder-, Jugendhilfe in Buckow gGmbH)
Puschkinstraße 13 (im Bürgerbildungszentrum "Amadeu Antonio"), 16225 Eberswalde
Tel.: 03334 289164
Fax: 03334 3878970
E-Mail: info.kjhb(at)telta.de
Kontakt
Adresse
Jugendamt, Netzwerkkoordination Kinderschutz
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden