Gute Gründe für eine Einbürgerung

  • Lebenslanger gesicherter Aufenthalt: Das heißt; Sie müssen keine Genehmigungen mehr bei der Ausländerbehörde einholen und auch nicht mehr bei ausländischen Konsulaten und Behörden. Außerdem dürfen Sie überall wohnen, arbeiten und hinreisen.
  • Zugang zu allen Berufen: Ihre Berufswahl wäre nicht mehr von Ihrem Aufenthaltstitel abhängig. Außerdem haben Sie mit der deutschen Staatsbürgerschaft die Möglichkeit, als Beamter oder Beamtin in staatlichen Einrichtungen zu arbeiten, z.B. bei der Polizei, als Lehrer/in, als Richter/in, als Staatsanwalt oder Staatsanwältin, aber auch in der Verwaltung beim Bund, den Ländern oder den Kommunen. Zusätzlich könnten Sie sich ohne ausländerrechtliche Beschränkungen als Arzt oder Ärztin niederlassen oder ein Gewerbe eröffnen.
  • EU Bürgerschaft: Mit der Einbürgerung als deutsche/r Staatsbürger/in, werden Sie auch gleichzeitig EU-Bürger/in, wenn Sie das nicht schon vorher waren. Mit dem Titel EU-Bürger/in können Sie in allen Ländern der EU uneingeschränkt einreisen, arbeiten, studieren und wohnen.
  • Teilhabe durch Wahlrecht: Sie könnten ohne Einschränkungen wählen gehen. Somit können Sie die deutsche Politik mitgestalten, indem Sie sich an den Wahlen in Kommunen, Bundesländern und dem Bund Europa beteiligen. Zusätzlich können Sie dann auch selbst gewählt werden.
  • Gewinn an Reisefreiheit: Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie in 189 Ländern ohne Visum einreisen. Darüber hinaus erhalten Sie Erleichterungen beim Antrag auf ein Visum. Eine Einbürgerung macht es auch einfacher für ihre Familienangehörigen, Sie zu besuchen.
  • Staatlicher Schutz: Als deutsche/r Staatsbürger/in wären Sie ebenso geschützt vor Ausweisungen oder Auslieferung an einen anderen Staat. Im Ausland wären sie dann auch geschützt durch den deutschen Staat in den deutschen Botschaften. Insofern Sie nicht die gleichzeitige Staatsbürgerschaft in dem Staat haben.

Informationen und Ansprechpersonen für eine Beratung beim Landkreis Barnim finden Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde: www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/einbuergerungsverfahren.html