Förderung von Projekten der Migrationssozialarbeit
Gemäß § 12 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist der Landkreis Barnim dazu verpflichtet, die nach dem LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungs-situation, durch soziale Beratung und Betreuung zu unterstützen. Mit den geänderten Durchführungsbestimmungen zum Landesaufnahmegesetz vom 15.06.2018 erfolgt für die Jahre 2018 bis 2020 eine Kostenerstattung für das Angebot der Migrationssozialarbeit für Personen, die Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind. Hierfür ist ein zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Zielstellung für den geförderten Personenkreis besteht darin, ihm eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Flüchtlinge in ihrer begründeten besonderen Lebenslage unterstützt und begleitet werden, um sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen, ihnen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und damit die sozialen Regelleistungssysteme zu entlasten. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Fördermittel werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die gewährten Mittel sind sachgerecht, zweckentsprechend und wirtschaftlich zu verwenden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte, die der o. g. Zielstellung entsprechen. Dazu können unter anderem zählen:
- Betreuungsprojekte für Kinder
- Betreuungsprojekte für Übergang Kita – Schule
- Betreuungsprojekte für Übergang Schule – Berufsschule
- Betreuungsprojekte für Übergang Berufsschule – Arbeit
- Dolmetscherprojekte
- Projekte für Integration in Arbeit Wohnumfeldprojekte
- Freizeitangebote
- Sportangebote
- Projekte für Ordnung und Sicherheit
Die Projekte sollen sich direkt auf ausländische Flüchtlinge auswirken, die dem erweiterten Personenkreis der Regelleistungsberechtigten nach dem SGB II angehören und im Landkreis Barnim untergebracht sind.
Richtlinie und Anträge zum Download
Richtlinie für die Förderung von Projekten der Migrationssozialarbeit im Landkreis Barnim