"Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge im LK Barnim“

Vorbemerkung

Sie engagieren sich für Flüchtlinge, die hier im Landkreis leben. Dafür zunächst einmal ganz herzlichen Dank.
Die Arbeit aller Ehrenamtlichen ist ein über aus wichtiger Bestandteil der Willkommenskultur. Koordiniert wird diese Arbeit in der Regel von einem Wohlfahrtsverband, einer Stiftung, einem gemeinnützigen Verein oder einem kirchlichen Träger.
Ein Ehrenamt übernehmen Personen in der Regel freiwillig und unabhängig von ihrer hauptamtlichen Tätigkeit und erhalten dafür kein Entgelt.
Während der ehrenamtlichen Arbeit sind Sie auf jeden Fall versichert. Der Gesetzgeber hat den Schutz bei Unfällen und gegen Haftungsansprüche in den letzten Jahren stark verbessert. Alle Bundesländer haben eine private Haftpflichtversicherung zugunsten bürgerschaftlich Engagierter abgeschlossen.
Zudem wurde der Kreis der Versicherten weit geöffnet.

Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit ist von besonderen Herausforderungen geprägt.
Es gilt Sprachhindernisse zu überwinden, und auch die Gefahr von daraus entstehenden Missverständnissen ist nicht von der Hand zu weisen. Diese gilt es so schnell wie möglich zu klären. Geduld ist dabei angesagt und die Offenheit und Sensibilität für andere Kulturen und Lebensweisen. Neben allen   Unterstützungsangeboten ist es auch wichtig, den Geflüchteten Raum für eigene Entscheidungen zu lassen.

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Aufgaben, die von Ehrenamtlichen geleistet werden könnten

Die Flüchtlinge werden in den Unterkünften, Heimen und Wohnverbünden durch  hauptamtliche Bezugspersonen beraten und betreut, auch noch wenn sie in Wohnungen leben und entsprechenden Bedarf haben.
Manchmal verwischen sich die Grenzen zwischen Haupt- und Ehrenamt. Das kann zu schwierigen Situationen führen, wenn z.B. Konflikte wegen nicht fachgerechter Informationen entstehen.

Wo können sich also Ehrenamtliche einbringen?

1.    Erstorientierung in der neuen Umgebung
Wo findet man was? Welche Wege sollten Sie mit den Flüchtlingen gehen, um sie mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen? (Landkarten und Stadtpläne gibt es z.B. kostenlos beiden Städten Eberswalde und Bernau.)
2.    Erstorientierung zum ÖPNV (Fahrpläne, Preise, Verbindungen etc.) Eine detaillierte Information zum Mobilitätsticket kann bei Bedarf zugestellt werden.
3.    Organisieren von Fahrrädern, Reparieren mit den Flüchtlingen / Fahrtraining
4.    Angebot von ehrenamtlichen Sprach- und Kommunikationskursen Vermittlung erster Deutschkenntnisse
5.    Begleitung zum Einkaufen (Preisvergleich, Mengenvergleich
6.    Begleitung zu Ärzten (möglichst nur nach Absprache mit dem Personal), ggf. als Übersetzer/innen
7.    Besuche bei den Betroffenen, Information des Personals, wenn es Probleme gibt. Ehrenamtliche Helfer/innen sind keine Sozialarbeiter/innen, sollten aber Kritikpunkte vortragen können und so das Personal informieren und ggf. sensibilisieren.
8.    Manchmal hilft auch das „Nachhaken“/ Erinnern der Behörden, wenn etwas längere Zeit nicht geklärt wurde.
9.    Bei Übernahme von Patenschaften sollte auch darauf geachtet werden, dass die Schulpflicht eingehalten wird.
10.    Auch Schulen können Unterstützung von Ehrenamtlichen gebrauchen, um ergänzenden Sprachförderunterricht anbieten zu können (Beispiel: Kooperation zwischen der Akademie 2. Lebenshälfte und der Grundschule Zum Schwärzesee)
11.    Ehrenamtliche können den Kontakt zu Sportvereinen herstellen, Flüchtlinge sind dort herzlich willkommen.

Besondere Aufgaben in den Erstaufnahmeeinrichtungen des LK

Begleitung von Asylbewerbern
•    Arztbesuche (Nur in Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen)
•    Begleitung zu Ämtern und Institutionen (vorher Absprachen treffen)

Sprachvermittlung
•    Situationsbegleitende Sprachvermittlung
•    Deutschkurse in Gruppen
•    Sprachvermittlung in der Freizeit bei Begegnungen im Haus und auf dem Hof

Begleitung im Alltag
•    Information über Kultur und Leben im Sozialraum
•    Gemeinsame Freizeit verbringen
•    Spiel- und Beschäftigungsangebote für Kinder

Aufgaben in der Kleiderkammer
•    Sichtung und Sortierung der Spenden in Absprache mit den hauptamtlich Tätigen
•    Strukturierte Ausgabe der Spenden (Gruppenweiser Einlass, Abgabe in „normalen“ Verbrauchsmengen, je nach Angebot und Größe)

Wichtig

Was unbedingt Hauptamtlichen überlassen werden sollte bzw. einer Abstimmung bedarf

1.    Asylrechtliche Verfahrensberatung
2.    Beschaffung einer Wohnung (Hier kann höchstens Hilfe angeboten werden. Die Behörde muss vor Abschluss des Mietvertrages zustimmen.
3.    Begutachtung der Wohnung bei Bezug (nur in Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen)
4.    Vertraut machen mit allen Regeln in einer Wohnung, Rechte und Pflichten der Mieter, Mülltrennung, Energie sparen etc. (nur in Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen)
5.    Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. dem SGB II (nur in Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen)
6.    Anmeldung bei den Behörden (nur in Absprache mit den Hauptamtlichen)

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