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Bodenschutz

Der Schutz des Bodens als natürliche Lebensgrundlage ist eine zentrale Aufgabe des Umweltamtes im Landkreis Barnim. Ziel ist es, Böden vor Schadstoffbelastungen zu bewahren, Altlasten zu erfassen und zu sanieren sowie eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen.

Bodenschutz ist wichtig, denn Böden:

  • sind Lebensraum und Nahrungsquelle für Menschen, Tiere, Pflanzen und kleine Lebewesen im Boden,
  • speichern Wasser,
  • filtern Schadstoffe aus dem Wasser und helfen dabei, sie abzubauen,
  • bewahren die Geschichte der Natur und Kultur,
  • beeinflussen das Klima: Sie speichern Kohlenstoffdioxid (CO2) im Humus und kühlen durch Verdunstung,
  • bedecken Bodenschätze,
  • werden genutzt für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlungen, Erholung und den Verkehr.

Vorsorge im Bodenschutz

Vorsorge im Bodenschutz bedeutet, schädliche Einwirkungen auf die Böden früh zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, und zwar deutlich bevor eine Gefahr für die Bodenfunktionen entsteht. Denn ist die Leistungsfähigkeit des Bodens einmal verloren, ist sie nur sehr schwer wiederherzustellen. Das hat Einfluss auf alle anderen Umweltbereiche und damit auch auf uns Menschen.

Nachsorgender Bodenschutz

„Nachsorgender Bodenschutz“ ist die Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch die Sanierung belasteter Standorte/Altlasten, also Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung belasteter Böden und Grundwässer. Da es sich oft um Belastungen aus früheren Nutzungen handelt, spricht man allgemein von Altlastensanierung.

Grundlage für Maßnahmen zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), sowie das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG ). Das dort verankerte Ziel der Altlastensanierung ist die Gefahrenabwehr.

Dabei sind besonders Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt über die Transferpfade Boden–Mensch, Boden–Pflanze, Boden–Grundwasser abzuwehren. Mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann ein ursprünglicher Bodenzustand in der Regel nicht wiederhergestellt werden. Nachhaltiger Bodenschutz lässt sich nur durch Vorsorge erreichen. 

Unsere Leistung

Altlasten- und Bodenschutzkataster - Auskunft

Kontakt

Adresse

Untere Abfallwirtschaftsbehörde und Bodenschutzbehörde

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

03334 214-1502

umweltamt(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Postanschrift

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus,
16225 Eberswalde

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