Neue Abfallgebührensatzung ab 2022

Foto: Torsten Stapel

Die wichtigsten Fragen und Antworten im FAQ

Eine von vielen wichtigen Entscheidungen, die auf dem kommenden Kreistag am 1. Dezember dieses Jahres auf der Tagesordnung stehen, betrifft die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim. Dann entscheiden die Kreistagsabgeordneten über die Verabschiedung einer neuen Abfallentsorgungssatzung sowie der damit verbundenen Abfallgebührensatzung. Doch wie kommen diese Satzungen zustande und auf welche Veränderungen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger im Barnim ab dem 1. Januar 2022 einstellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

1. Wie ist die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim organisiert?

Der Landkreis Barnim ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) nach § 2 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG). Damit hat er verschiedene Aufgaben nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) umzusetzen. Diese Aufgabenerfüllung wird durch die Abfallentsorgungssatzung geregelt. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört

  • die Erarbeitung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen in der Abfallwirtschaft (z. B. Einführung der Biotonne, Aufstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes),
  • die Organisation der Abfallentsorgung und behördliche Verfolgung bei Verstößen,
  • das Informieren der Öffentlichkeit,
  • die Widerspruchsbearbeitung.

Zu den Aufgaben des Landkreises gehört nicht zuletzt die Kalkulation der Abfallgebühren und Aufstellung der Abfallsatzungen. Dazu ist der Landkreis nach Kommunalabgabengesetz (KAG) zweijährlich verpflichtet.

Für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen beauftragt der Landkreis Barnim verschiedene Unternehmen. Ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben obliegt der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft (BDG), einer 100-prozentigen Tochter der Kreiswerke Barnim. Die BDG übernimmt im Rahmen ihres Auftrags u.a.:

  • das Einsammeln und den Transport von Restabfall und restabfallähnlichen Gewerbeabfällen,
  • das Einsammeln, den Transport und die Entsorgung/Verwertung von Sperrmüll, Altpapier und Bioabfall,
  • der Betrieb der Wertstoffhöfe inkl. der Entsorgung und Verwertung der Abfälle,
  • der Betrieb der Schadstoffsammelstellen und die Organisation des Schadstoffmobils,
  • die Weihnachtsbaumsammlung und
  • das Einsammeln und die Entsorgung illegal entsorgter Abfälle,
  • die Kundenbetreuung.

Eine zentrale Aufgabe ist die Entsorgung des Restabfalls. Nach mehr als 10 Jahren musste diese Leistung im Rahmen einer europaweiten Vergabe neu ausgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2022 übernehmen die Unternehmen Recon-T GmbH und EEW energy from Waste GmbH die Entsorgung des Restabfalls im Barnim.

Nicht Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Entsorgung ist die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen – Stichwort Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne. Diese Aufgabe wird von den Dualen Systemen wahrgenommen. Auftragnehmer der Dualen Systeme im Landkreis Barnim ist die Firma Remondis mit Sitz in Werneuchen. Die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen wird nicht über die Abfallgebühren finanziert, sondern über Lizenzentgelte, die die Inverkehrbringer tragen. Die Kosten legen die Inverkehrbringer auf den Preis der entsprechenden Produkte um.

2. Warum müssen die Abfallentsorgungsgebühren erhöht werden? Wie setzt sich die Gebührenerhöhung zusammen?

Gemäß § 6 des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetztes müssen Abfallgebühren kostendeckend kalkuliert werden. Die notwendige Erhöhung der Abfallgebühren im Rahmen der neu zu beschließenden Abfallgebührensatzung ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Maßgeblich ist der aktuell stark angespannte Markt für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen.

Ein erheblicher Anteil der Gebührenerhöhung (ca. 35 Prozent) ergibt sich aus den Erlösen für Papier, die im Zeitraum, welcher der aktuellen Kalkulation zugrunde liegt, stark gesunken sind (durchschnittlich 100 Euro weniger pro Tonne). Zugleich sind die Verwertungskosten für Bioabfall um etwa 20 Euro pro Tonne gestiegen. Das macht ungefähr 15 Prozent der Gebührenerhöhung aus. Die Aufwendungen für die Entsorgung von Restabfall liegen aufgrund der europaweiten Neuvergabe pro Tonne um etwa 10 % höher, was sich anteilig in rund 20 Prozent der Gebührenerhöhung niederschlägt. Auch alle anderen Entsorgungskosten für die an den Wertstoff- und Recyclinghöfen angenommenen Abfälle fallen deutlich höher aus (~10 Prozent). Daneben sind aufgrund tariflicher Anpassungen, gestiegener Kraftstoff- und Energiepreise sowie weiterer Faktoren die Personal- und Betriebskosten bei der BDG gestiegen. Dies schlägt sich in etwa 20 Prozent der Gebührenerhöhung nieder.

3. Was ändert sich mit der Satzungsänderung für die Annahme von Abfällen auf den Barnimer Wertstoff- und Recyclinghöfen?

Für die Annahme auf den Höfen ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Barnim organisatorisch nichts. Die meisten Gebühren für Abfälle müssen aufgrund der gestiegenen Entsorgungskosten jedoch angepasst werden. Neu ist, dass für Kunststoffe (keine Verpackungen) erstmals eine Gebühr genommen werden muss. Elektroschrott, Metalle und Schadstoffe aus privaten Haushalten werden weiterhin kostenfrei angenommen.

4. Wie hoch werden die Müllgebühren nach Verabschiedung der Gebührensatzung für mich sein?

Für einen durchschnittlichen 1-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Tonne steigt die jährliche Gebühr um 13,80 Euro auf 69,60 Euro, sprich 1,15 Euro mehr im Monat. Die Gebühr teilt sich in eine Pauschalgebühr pro Einwohner und in eine Leistungsgebühr bezogen auf die Größe des vorzuhaltenden Restabfallvolumens auf.

5. Wo steht der Landkreis Barnim im brandenburgweiten Vergleich der Müllgebühren?

Mit Blick auf seine Nachbarlandkreise steht der Barnim mit seinen Abfallgebühren vergleichsweise gut da. Dabei muss betont werden, dass ein solcher Vergleich immer unter Vorbehalt zu betrachten ist, da jeder Landkreis seine Gebühren unterschiedlich bemisst und unterschiedliche Leistungen in die Gebühr einrechnet.

Im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) gibt es bspw. zusätzlich eine Leistungsgebühr für Bioabfall und Mietgebühren für alle Behälter. Weiterhin werden die Gebühren nach Anzahl der tatsächlichen Abholungen berechnet. Auch besitzt der Landkreis MOL nur einen Recyclinghof. Die Gebühr für den Vergleichshaushalt beträgt durchschnittlich 63 Euro.

Ähnlich ist das Gebührensystem im Landkreis Oberhavel. Hier werden durchschnittlich 92 Euro kalkuliert.

Der Landkreis Uckermark hat keine eigene haushaltsnahe Bioabfallsammlung. Die Gebühr für den Vergleichshaushalt liegt bei 88 Euro.

Für alle drei genannten Nachbarlandkreise gilt: Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf das Jahr 2021. Ob die Landkreise eine Gebührenanpassung für 2022 vorbereiten, ist nicht bekannt.


Robert Bachmann
Pressesprecher