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Maul- und Klauenseuche: Betroffene Landwirtschaftsbetriebe können ab sofort Entschädigungszahlungen beantragen

, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Milchviehbetriebe und Schweinehalter, die von ökonomischen Einbußen aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen waren, können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Ausgleichszahlungen beantragen.

Fördergeber ist das Land Brandenburg. Für den Schadensausgleich stellt die Europäische Union etwa 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land Brandenburg steuert Landesmittel in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro bei.

"Ich freue mich, dass es uns trotz eines komplexen Antragverfahrens in Brüssel gelungen ist, den betroffenen Betrieben zeitnah und möglichst unbürokratisch zu helfen und die Einkommensverluste so angemessen wie möglich zu kompensieren. In enger Zusammenarbeit mit dem Bund konnte es gelingen die Verluste für die Milchvieh- und Schweinemastbetriebe durch die tierseuchenrechtlichen und veterinärmedizinischen Kontroll-, Überwachungs- und Präventivmaßnahmen während der Maul- und Klauenseuche zu minimieren. Mein Dank gilt allen Beteiligten", erklärt dazu Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt.

Für Milchviehbetriebe werden die Gesamtschäden der Milchmenge ausgeglichen, die nach dem Ausbruch der Seuche ab dem 10. Januar 2025 dem Verbringungsverbot vom Betriebsgelände unterlag. Mastschweinehalter erhalten einen Ausgleich für die Gesamtschäden der Erlösdifferenz von geschlachteten Mastschweinen, die im Zeitraum vom 10. Januar 2025 bis zum 14. April 2025 aufgrund der Abschläge durch die Schlachtbetriebe auftrat.

Die Ausgleichszahlungen können von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüssen mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg beantragt werden, die von der Maul- und Klauenseuche betroffen waren.

Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland der Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden tierseuchenrechtliche und veterinärmedizinische Kontroll-, Überwachungs- und Präventivmaßnahmen ergriffen. Auf Grund des schnellen und konsequenten Handelns konnte Deutschland bereits am 14. April 2025 den Status ‚MKS-frei ohne Impfung' wiedererlangen. Um die erlittenen Einkommensverluste für die betroffenen Tierhalter ausgleichen zu können, beantragte Deutschland auf Grundlage des Artikels 220 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) finanzielle Mittel aus der EU-Agrarreserve bei der EU-Kommission und bekam diese genehmigt. Den rechtlichen Rahmen für die Ausgleichszahlungen bildet die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1145 der Kommission mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Milch- und des Schweinefleischsektors in Deutschland, die am 14. Juni 2025 in Kraft trat.

Infos und Antragsunterlagen findet man auf der Seite der ILB: https://www.ilb.de/mks-2025