Rettungsdienst: Keine Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger
, Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Landkreise und Krankenkassen einigen sich bei Finanzierung im Rettungsdienst - Gesundheitsministerin Müller fordert vom Bund zügige Notfall- und Rettungsdienstreform
Einigung erzielt: Der Landkreistag, in Vertretung der acht von Festbeträgen betroffenen Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße sowie Teltow-Fläming, und die gesetzlichen Krankenkassen haben heute eine Verfahrensabsprache zum Rettungsdienst unterzeichnet. Damit steht fest: Es gibt im Land Brandenburg keine Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger, die den Notruf 112 wählen. Nach dem Spitzengespräch zum Rettungsdienst am 28. März 2025 fand heute unter der Moderation von Gesundheitsministerin Britta Müller das dritte Folgegespräch im Gesundheitsministerium in Potsdam statt. Die Einigung bildet gleichzeitig die Grundlage dafür, dass ab dem 1. Juli die Festbeträge in den acht Landkreisen entfallen können.
Gesundheitsministerin Britta Müller dankt allen Beteiligten: "Die Einigung ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg. Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung. Beim Notruf darf es keine Verunsicherung in der Bevölkerung geben. Schnelle medizinische Hilfe ist oft lebensentscheidend. Seit dem 28. März gab es viele intensive Verhandlungsgespräche. Alle wollten eine Lösung in dieser schwierigen Frage erzielen. Dieser offene Dialog war ein Novum. Landkreise und Krankenkassen, also die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Kostenträger, haben sich jetzt auf eine neue, transparente sowie an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten-Leistungsrechnung geeinigt. Alles, was außergerichtlich geklärt werden konnte, ist geklärt. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Entscheidend bleibt der Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Gebührensatzung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming. Das bedeutet: Kostenpositionen, die nach der Entscheidung des OVG unzulässig sind, werden in der neuen Kosten-Leistungsrechnung nicht berücksichtigt."
Knackpunkt des Konflikts ist die Behandlung von Kosten für Leerfahrten, sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze. Dazu erklärt Ministerin Müller: "Dieser Fall zeigt, wie dringend die Notfall- und Rettungsdienstreform auf Bundesebene ist. Die Bundesregierung muss das Problem der Fehlfahrten, also die medizinische Versorgung vor Ort, ohne dass der Patient anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert wird, endlich regeln. Diese Reform muss schnell umgesetzt werden."
Der Rettungsdienst ist derzeit aufgrund des Föderalismusprinzips im Grundgesetz Ländersache und wird durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt, in Brandenburg mit dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz. Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe; sie können die Aufgabe auch an Hilfsorganisationen oder private Rettungsdienstunternehmen vergeben.
Zur Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse direkt übernommen.
Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebührensätze ist eine mit den Kostenträgern abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Abgestimmt bedeutet mindestens, dass den Krankenkassen die Kalkulationsmuster vorzulegen sind und eine Anhörung durchgeführt wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Trägers decken, jedoch nicht übersteigen.
In der Kosten- und Leistungsrechnung sind zum Beispiel Kosten für Investitionen für den Auf- und Ausbau von Rettungswachen, für Betriebskosten der Rettungswachen, für Personalkosten des medizinischen Personals, das in den Rettungswachen, den integrierten Regionalleitstellen, der zentralen Koordinierungsstelle und an den Notarztstandorten eingesetzt wird, Kosten erforderlicher Aus- und Fortbildungen des medizinischen Personals oder Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze einzutragen.
Vor dem Hintergrund des langjährigen Konflikts hatten die Kassen die bisherige KLR-Vereinbarung zum 31. März 2024 gekündigt. Eine neue umfassende Kalkulation als KLR wurde unter Beteiligung von Landkreisen und kreisfähigen Städten, eines externen Beraters und in enger Abstimmung mit den Kostenträgern entwickelt, juristisch geprüft und im Juni 2024 erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage haben bereits mehrere Landkreise neue und kostendeckende Gebührensatzungen für ihren Rettungsdienst beschlossen. Diese KLR wurde nicht von allen Landkreisen genutzt, daher wurde nun eine neue KLR verabredet, wobei für 2025 Musteroffenheit besteht.
Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das bedeutet, dass das Ministerium nur auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Landkreise und kreisfreien Städte schauen kann, also ob sie das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz richtig anwenden. Und das Gesundheitsministerium hat auch nur die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen - das sind die AOK Nordost und die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin. Betroffen sind aber alle gesetzlichen Krankenkassen, deren Aufsicht liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Deutschland gibt es 94 gesetzliche Krankenkassen, die auch alle in der Region Berlin-Brandenburg Versicherte haben.