Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Betreuungsbehörde

Kann eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen für sie einen Betreuer (§ 1896 Absatz 1, Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
beraten und unterstützen die Betreuer auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
sorgen gemeinsam mit Betreuungsvereinen für ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen,
informieren über Vorsorgevollmachten, durch die eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann, und
stehen für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen zur Verfügung.
Für Beglaubigungen wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Beglaubigungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ein Antrag beziehungsweise eine Anregung auf Betreuung kann persönlich oder schriftlich (formlos) beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) oder bei der Betreuungsbehörde des Landkreises gestellt werden.
Vorsorgevollmacht
Musterformular zur Vorsorgevollmacht
Kontakt
Betreuungsbehörde Eberswalde
Am Markt 1, Haus C, 2. OG
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 214 1325 / 1330
Betreuungsbehörde Bernau
Jahnstr. 45
16321 Bernau
Telefon: 03338 39893 1991 / 1992 / 1993
Adresse
Landkreis Barnim, Gesundheitsamt
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden