Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Betreuungsbehörde

Kann eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen für sie einen Betreuer (§ 1896 Absatz 1, Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). 

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde

  • beraten und unterstützen die Betreuer auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,

  • sorgen gemeinsam mit Betreuungsvereinen für ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen,

  • informieren über Vorsorgevollmachten, durch die eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann, und

  • stehen für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen zur Verfügung.

Für Beglaubigungen wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Beglaubigungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ein Antrag beziehungsweise eine Anregung auf Betreuung kann persönlich oder schriftlich (formlos) beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) oder bei der Betreuungsbehörde des Landkreises gestellt werden.

Vorsorgevollmacht

Musterformular zur Vorsorgevollmacht

 

Kontakt

Betreuungsbehörde Eberswalde
Am Markt 1, Haus C, 2. OG
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 214 1325 / 1330

Betreuungsbehörde Bernau
Jahnstr. 45
16321 Bernau
Telefon: 03338 39893 1991 / 1992 / 1993

E-Mail: betreuungsbehoerde(at)kvbarnim.de

Adresse

Landkreis Barnim, Gesundheitsamt

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1601

gesundheitsamt(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden