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FAQs

Fragen & Antworten zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit

Hier finden Sie Informationen für Betroffene, Helfer, Vermieter und Professionelle

Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertrag-lich abgesicherten oder eigenen Wohnraum verfügen, obdachlos sind, vorüberge-hend bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind, in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder in kommunalen Einrichtungen leben.

Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die im öffentlichen Raum in Parks, Gärten, Bahnhöfen, Kellern oder Baustellen übernachten oder über die jeweiligen Ländergesetze der Sicherheit und Ordnung vorübergehend untergebracht sind.

In den meisten Fällen bestehen Mietschulden in Verbindung mit einer wirtschaftli-chen Notlage. Weitere Ursachen die zum Wohnungsverlust führen sind kritische Lebensereignisse wie Trennung, Arbeitslosigkeit, Tod eines geliebten Menschen, Sucht oder Krankheit

Wohnungslose Menschen haben dieselben Leistungsansprüche wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Bei Arbeitslosigkeit Leistungen nach dem Sozialgesetz-buch III (Arbeitslosengeld) bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchen-de nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) beziehen. Nicht erwerbsfähige Men-schen haben einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhil-fe).

Jobcenter Barnim
Leistungen des Grundsicherungsamt

Zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind Hilfen im Sozialgesetz-buch XII in den Paragraphen 67-69 geregelt, wie persönliche Betreuung, Beratung, Hilfen bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung, Unterstützung beim Einstieg ins Arbeitsleben oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Beratung und Gewährung von Hilfen nach 67 SGB XII bzw. Eingliederungshilfe
Gesundheits- und Sozialdienst Landkreis Barnim
 

Als Wohnungsnotfall gilt, wer von Wohnungslosigkeit bedroht ist (durch Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung), wer in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt und wer wohnungslos ist.

Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. In Deutschland sind die Kommunen auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Polizei-, Ord-nungs-, Sicherheits- und Verwaltungsgesetze der 16 Bundesländer dazu ver-pflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kommunen sind ver-pflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen unterzubringen. 

Kontakte der Städte, Ämter- und Gemeinden im Landkreis

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Dezernat für Jugend, Gesundheit und Soziales

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1401

sozialdezernentin(at)kvbarnim.de