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Löschung von Baulasten/Dienstbarkeiten

Gemäß § 84 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Baulasten gelöscht werden sobald ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung...

letzte Änderung am 11.08.2022

Akteneinsicht (Bauordnungsamt)

Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann in Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder auch in abgeschlossene Verfahrensakten Einsicht genommen werden. Der Antrag auf Akteneinsicht ist schriftlich (inkl. Unterschrift) einzureichen. Anträge auf Akteneinsicht senden Sie per Post oder...

letzte Änderung am 11.08.2022

Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Ordnungsamt / Gewerbefachaufsicht ist ein Ansprechpartner für die Anzeige von Schwarzarbeit, sowie die Verfolgung von unerlaubter Handwerkstätigkeit im Bereich der Handwerksordnung.

letzte Änderung am 24.01.2019

Gewerbeaufsicht

Tel: (03334) 214-1404
Fax: (03334) 214-2404
letzte Änderung am 15.01.2019 letzte Änderung am 09.02.2022

Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Für Schafe und Ziegen, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, ist die Kennzeichnung EU-weit geregelt und die elektronische Kennzeichnung vorgeschrieben. Schafe und Ziegen sind grundsätzlich mit 2 Ohrmarken oder durch Fußfessel zu kennzeichnen, wobei ein Kennzeichen elektronischer Art sein...

letzte Änderung am 19.09.2023

An- und Abmeldung landwirtschaftlicher Unternehmen

Registrierung der landwirtschaftlichen Unternehmen im Betriebsregister Prof-Ident Pflicht nur bei Beantragung von Fördermitteln

letzte Änderung am 15.05.2019

Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren

Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer

letzte Änderung am 11.01.2023

Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlachtverordnung

Zur Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlachtverordnung ist ein Antrag zu stellen.

letzte Änderung am 12.12.2017

Sozialraumbezogener Dienst

Tel: 03334 / 214 1229
Fax: 03334 / 214 2229
letzte Änderung am 03.07.2019
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