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MIL fördert Abbiegeassistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Amtsblätter 2017
Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...
Amtsblätter 2018
Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des...
Der Kreistag Barnim
Überwachung des Düngemittel- und Klärschlammeinsatzes
Prüfung der Einhaltung des maximalen Nährstoffeinsatzes und den landwirtschaftlichen Flächen
Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
"Aktuelle Verkaufsfälle" Entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.01.2017 werden auf der Internet-seite des Landkreises Barnim die folgenden Angaben zu grundstücksrechtlichen Genehmigungsverfahren...