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Bestandsregister für Nutztierhaltungen
Tierhalter sind verpflichtet, Bestandsregister nach Tierarten getrennt, in handschriftlicher oder elektronischer Form zu führen. Die Eintragungen sind unverzüglich nach Ausführung der aufzeichnungspflichtigen Tätigkeit vorzunehmen. Das Bestandsregister muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. Diese...
Anzeige nach § 79 Tierarzneimittelgesetz
Vor Beginn der Tätigkeit müssen folgende Betriebe angezeigt werden: Tierärztliche Hausapotheke; Tierheilpraxis; Hufschmied/Klauenpfleger; Besamer
Aktuelle Bodenrichtwerte beschlossen
Bodenpreise beständig im Norden und sinkende Tendenzen im Süden Barnims...
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