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Förderung von Selbsthilfegruppen
Der Landkreis Barnim fördert Selbsthilfegruppen auf Antrag. Grundlage für die Höhe der Förderung ist die Mitgliederzahl. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1000 €. Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich im Landkreis Barnim Antrag Antrag für...
Zuwendungen im sozialen Bereich
Die Zuwendungen für verschiedene soziale Leistungsangebote (z. B. Frauenhaus, Schuldnerberatung) werden geprüft und bewilligt. Seit dem Jahr 2020 erfolgt die Bearbeitung der Anträge aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft im Landkreis Barnim - Stand 2021 Hier...
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