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Förderung von Selbsthilfegruppen

Der Landkreis Barnim fördert Selbsthilfegruppen auf Antrag. Grundlage für die Höhe der Förderung ist die Mitgliederzahl. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1000 €. Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich im Landkreis Barnim Antrag Antrag für...

letzte Änderung am 26.10.2021 letzte Änderung am 28.10.2021 letzte Änderung am 13.01.2020 letzte Änderung am 30.07.2018 letzte Änderung am 26.03.2015 letzte Änderung am 07.06.2013 letzte Änderung am 16.04.2024 letzte Änderung am 07.06.2013

Zuwendungen im sozialen Bereich

Die Zuwendungen für verschiedene soziale Leistungsangebote (z. B. Frauenhaus, Schuldnerberatung) werden geprüft und bewilligt. Seit dem Jahr 2020 erfolgt die Bearbeitung der Anträge aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft im Landkreis Barnim - Stand 2021 Hier...

letzte Änderung am 22.01.2024 letzte Änderung am 02.08.2011
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