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Denkmalförderung
Der Landkreis Barnim unterstützt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte bei der Erhaltung und Sanierung ihrer Denkmale. Gefördert werden Maßnahmen an in die Denkmalliste des Landkreises eingetragenen Denkmalen im Sinne des § 2...
Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe
Grundlage der Anzeigepflicht ist der § 12 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit der Gesundheitsberufs-Anzeigeverordnung.Üben Sie einen anzeigepflichtigen Gesundheitsberuf aus oder möchten Angaben zu Ihrer Tätigkeit aktualisieren dann wenden Sie sich bitte an...
Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 22 Abs. 2 BbgDSchG
Die untere Denkmalschutzbehörde ist für die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7i, 10f,10g und 11b Einkommensteuergesetz (EStG) zuständig. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt. Aufwendungen für Herstellungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die...
Bauordnungsrechtliche Anfragen
Bauordnungsrechtliche Auskünfte beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung/Bebauung einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o.ä.) ungeachtet notwendiger...
Baulastenauskunft
Entsprechend dem Gesetz über die Brandenburgische Bauordnung in der derzeitigen gültigen Fassung vom 9. Februar 2021 erfolgt die Führung eines Baulastenverzeichnisses durch die Bauaufsichtsbehörde. Baulasten wurden und werden aufgrund dieser bauordnungsrechtlichen Vorschriften...
Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Grundstücken und Vorhaben
Bauplanungsrechtliche Auskünfte beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung/Bebauung einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o.ä.) ungeachtet notwendiger...
Löschung von Baulasten/Dienstbarkeiten
Gemäß § 84 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Baulasten gelöscht werden sobald ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung...