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Löschung von Baulasten/Dienstbarkeiten
Gemäß § 84 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Baulasten gelöscht werden sobald ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung...
Akteneinsicht (Bauordnungsamt)
Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann in Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder auch in abgeschlossene Verfahrensakten Einsicht genommen werden. Der Antrag auf Akteneinsicht ist schriftlich (inkl. Unterschrift) einzureichen. Anträge auf Akteneinsicht senden Sie per Post oder...
An- und Abmeldung landwirtschaftlicher Unternehmen
Registrierung der landwirtschaftlichen Unternehmen im Betriebsregister Prof-Ident Pflicht nur bei Beantragung von Fördermitteln
Abfallfibel 2024/2025
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Altlasten und Altlast-Verdachtsflächen. Laut § 4 des Umweltinformationsgesetzes hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind....