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Offene Ateliers
Mecklenburgische und Brandenburgische Seenplatte auf der boot Düsseldorf
Mitteilung nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung
Warum? Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i. V. m. der Mitteilungs- und Übermittlungs-verordnung (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen aus Eigenkontrollen vorliegende Untersuchungsergebnisse für Dioxine, dioxinähnliche...
Meldepflichten nach der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Warum? Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i. V. m. der Mitteilungs- und Übermittlungs-verordnung (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse für Dioxine, dioxinähnliche und nicht...
Zertifizierte Qualität in der Kreisvolkshochschule
Brandenburger Innovationspreis
Grenzübergreifender Austausch im Barnim
Wahlen
Berlin-Gesundbrunnen – Berlin-Karow – Bernau
Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drück- und Treibjagden
Die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drückjagden erfolgt durch die untere Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt gegenüber dem Baulastträger der Straße. Der die Jagd Durchführende muss...