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Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren

Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

letzte Änderung am 17.04.2025

Beratung und Information zur tierschutzgerechten Tierhaltung

Wir beraten Bürger oder Betriebe im Landkreis Barnim: die Tiere halten oder halten wollen, die Anfragen zur Tierhaltung und zu rechtlichen Vorgaben im Allgemeinen haben.

letzte Änderung am 17.04.2025 letzte Änderung am 17.04.2025

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Tel: 03334 / 214 1600
Fax: 03334 / 214 2600
letzte Änderung am 15.10.2020 letzte Änderung am 22.03.2016

Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...

letzte Änderung am 17.04.2025

Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren

Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer

letzte Änderung am 17.04.2025 letzte Änderung am 17.04.2025

Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlachtverordnung

Zur Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlachtverordnung ist ein Antrag zu stellen.

letzte Änderung am 12.12.2017 letzte Änderung am 17.04.2025
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