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Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren
Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer
Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz
Nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen bestimmte Tätigkeiten der Erlaubnis durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Erlaubnispflichtig sind folgende Betriebsarten: Versuchtierzuchten und -haltungen Tierheime oder ähnliche Einrichtungen Zoologische Gärten oder andere...
Abfallentsorgung
Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten der Recyclinghöfe: www.kreiswerke-barnim.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/abfallentsorgung Allgemeine Informationen Die BDG Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH ist im Auftrag des Landkreises zuständig für das Sammeln und Transportieren...