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Aufstellen von Containern, Baugerüsten
Das Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen sowie Gehwege), die vom eigentlichen Nutzungszweck abweichen, bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.
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Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich gemäß § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...
Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan neu
Landrat dankt ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Landkreis Barnim
Mitteilung nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung
Warum? Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i. V. m. der Mitteilungs- und Übermittlungs-verordnung (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen aus Eigenkontrollen vorliegende Untersuchungsergebnisse für Dioxine, dioxinähnliche...