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Zivil- und Katastrophenschutz
Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis für die Planung und Organisation vorberei-tender Maßnahmen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sowie für die Abwehr und Beseitigung von deren Folgen zuständig. Im abwehrenden Katastrophenschutz zieht der Landkreis...
Organisation und Durchführung der weitergehenden Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Der Landkreis organisiert die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf Grundlage der Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehren der Ämter und amtsfreien Gemein-den. Die Aus- und Fortbildung wird von qualifizierten Kreisausbildern durchgeführt, die nach erfolg-reichem...
Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes
Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes organisiert die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen, den qualifizierten Krankentransport sowie die Bewältigung von Massen-anfällen von Verletzten im Zusammenwirken mit dem Katastrophenschutz. Grundlage der...
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr
Um Veranstaltungen durchzuführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss der Veranstalter einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde stellen. Zu solchen Veranstaltungen zählen z.B. Volksfeste,...
Aufstellen von Containern, Baugerüsten
Das Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen sowie Gehwege), die vom eigentlichen Nutzungszweck abweichen, bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.