Suche
Blättern in 1835 Ergebnis(sen)
Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...
Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren
Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer
Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlachtverordnung
Zur Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlachtverordnung ist ein Antrag zu stellen.
IW-Regionalranking 2024
Landkreis Barnim im oberen Drittel aller bundesdeutschen Landkreise...
Blättern in 1835 Ergebnis(sen)