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Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe unterstützt Jugendliche (14. bis 17. Lebensjahr) oder Heranwachsende (18.- bis 21. Lebensjahr) und junge Erwachsene im Strafverfahren. Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, im Verfahren die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zur...
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