Untere Jagd- und Fischereibehörde

Standort im Haus E

Untere Jagdbehörde  -  Erdgeschoss Haus E Raum E.002.0
Untere Fischereibehörde  -  Erdgeschoss Haus E Raum E.001.0


Öffnungszeiten der beiden Behörden

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag nur nach vorhergehender Terminabsprache

1. untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Jagdrecht.
Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen.

Der Jagdschein wird ausgestellt als:

  • Jahresjagdschein
  • Zweijahresjagdschein
  • Dreijahresjagdschein
  • Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage
  • Falknerjagdschein

Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Antragsteller die Jägerprüfung bestanden hat und eine gültige Versicherung dafür abgeschlossen hat. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

2. untere Fischereibehörde

Die untere Fischereibehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Fischereirecht.

  • Erwerb des Brandenburgischen Fischereischeins sowie der Fischereiabgabemarke
  • Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Erwachsene können bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten (Preise siehe unter Gebühren).

Kontakt

Untere Jagd- und Fischereibehörde

Robert Krampitz (Untere Jagdbehörde)

Telefon: 03334 214 - 1424

Ronny Frank (Untere Jagdbehörde)

Telefon: 03334 214 - 1409

E-Mail: jagdbehoerde@kvbarnim.de

Kerstin Peschke (Untere Fischereibehörde)

Telefon: 03334 214 - 1523

e-Mail: fischereibehoerde@kvbarnim.de

Sprechzeiten

  • Montag: Termin nach Vereinbarung
  • Dienstag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch: Termin nach Vereinbarung
  • Donnerstag: Termin nach Vereinbarung