Aufstellen von Containern, Baugerüsten

Das Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen sowie Gehwege), die vom eigentlichen Nutzungszweck abweichen, bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.

  • Antrag - siehe Formulare
  • Lageskizze

Tobias Frost

03334 214 1414

Danilo Ehlert

Ordnungsamt

03334 214 1434

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