Benutzung von Archivbeständen

Die vom Kreisarchiv Barnim verwahrten Archivbestände können von jeder Person für die Auswertung zu historischen, persönlichen, rechtlichen oder wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen und die Archivsatzung des Landkreises Barnim dem nicht entgegensteht. Die Benutzung erfolgt nach der Genehmigung des Benutzungsantrages durch persönliche Einsichtnahme in den Räumen des Kreisarchivs. Zur Auswahl der Archivalien entsprechend dem jeweiligen Anliegen stehen dem Bürger verschiedenste Findhilfsmittel zur Verfügung. Die Benutzer werden außerdem bei Bedarf von den Archivmitarbeitern zur weiteren Quellenlage beraten.


Näheres zur Benutzung von Archivbeständen regelt die Benutzungsordnung des Kreisarchivs Barnim, die Bestandteil der Archivsatzung des Landkreises Barnim ist.

  • Nach Aufforderung des Archivs sind vor Einsichtnahme in einzelne Archivalien Nachweise zu erbringen.
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