Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) haben die Eltern:
- deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden,
- die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der ausgefüllte Antrag für Elterngeld und die Originalgeburtsbescheinigung sollten schnellstmöglich nach der Geburt eingereicht werden. Alle anderen Unterlagen können nachgereicht werden.
Einkommensgrenzen liegen bei Alleinerziehenden bei 250.000 € Brutto/Jahr und bei Elternpaaren bis 500.000 € Brutto/Jahr. Bei Einkommen über diesen Grenzen besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Grundsätzlich werden monatlich 65% des Erwerbseinkommens, auf welches man zur Pflege des Kindes verzichtet, als Elterngeld gewährt, maximal jedoch 1.800 € (900 € im Elterngeld Plus).
Antragsteller mit geringem Einkommen können unter Umständen bis zu 100% ihres Einkommens erstattet bekommen.
Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 1 BEEG erfüllen, bekommen mindestens 300 € Elterngeld (150 € bei Elterngeld Plus). Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn mindestens ein Elternteil für mindestens zwei Monate eine Einkommensminderung nachweisen kann.
Seit dem 01.07.2015 gibt es das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus.
Das Elterngeld Plus ermöglicht einen längeren Bezugszeitraum von Elterngeld. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Sowohl bei der Beantragung von Basiselterngeld als auch beim Elterngeld Plus kann Teilzeit bis max. 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Weitere Informationen
http://www.bmfsfj.de (Kennwort: Familie, Familienleistung) und
www.arbeitswelt-elternzeit.de.
Die Aufteilung der Zuständigkeit für die Elterngeldfälle erfolgt nach dem 1. Buchstaben des Nachnamen des Kindes
Name | 1. Buchstaben des | Telefonnummer | |
Frau Nichelmann | A, B, C, E, F, I, Q | Tel: 03334 214 - 1312 Fax 03334 214 - 2312 | |
Frau Klesinski | G, H, N, O, P, X, Y, Z | Tel: 03334 214 - 1207 | |
Frau Bahr | J, K, M | Tel: 03334 214 - 1246 Fax 03334 214 - 2246 | |
Frau Klatte | S, T, U, V | Tel: 03334 214 - 1226 Fax 03334 214 - 2226 | |
Herr Schorsch | D, L, R, W | Tel: 03334 214 - 1341 Fax 03334 214 - 2341 |
Allgemeine Informationen
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- große Originalgeburtsbescheinigung bzw. große Originalgeburtsurkunde Ihres Kindes zur Beantragung von Elterngeld
- aktuelle Haushaltsbescheinigung von der Meldebehörde vom Antragsteller/in und dem Kind oder Vorlage Personalausweis Antragsteller/in
- Nachweis über Kindergeldbezug und Kopie der Geburtsurkunden bei weiterem Kind unter 3 Jahren bzw. weiteren Kindern unter 6 Jahren
Nichtselbständige Tätigkeit
- Originalbescheinigung über den Gesamtzeitraum und die kalendertägliche Höhe des Mutterschaftsgeldes (evtl. auch Negativbescheinigung)
- Bescheinigung über die Höhe und Dauer des Arbeitgeberzuschusses nach dem Mutterschutzgesetz (Anlage 2)
- Elternzeitvereinbarung in Kopie zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber (Anlage 3)
- Einkommensnachweise in Kopie 12 Monate vor Beginn Mutterschutzfrist bzw. 12 Monate vor der Geburt
- Achtung: bei ebenfalls selbständiger Tätigkeit Lohnscheine in Kopie vom steuerlichen Veranlagungszeitraum einreichen
- Erklärung zum Einkommen Elternteil 1 bzw. 2
Selbständige Tätigkeit
- Einkommenssteuerbescheid in Kopie vom letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum oder
- vorläufige Einnahme- Überschussrechnung oder
- BWA vom letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum
- Erklärung zum Einkommen Anlage 4
- Erklärung zum Einkommen Elternteil 1 bzw.2
- Informationen zum Elterngeld und Erläuterungen zu den Formularen
- Antrag auf Elterngeld
- Antrag auf Elterngeld - Anlage - Einkommenserklärung Elternteil 1
- Antrag auf Elterngeld - Anlage - Einkommenserklärung Elternteil 2
- Antrag auf Elterngeld - Anlage 2 - Bescheinigung über Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss
- Antrag auf Elterngeld - Anlage 3 - Bescheinigung über Einkommen im Bezugszeitraum
- Antrag auf Elterngeld - Anlage 4 - Einkommensbescheinigung Selbständige
- Tabelle zur Inanspruchnahme Elterngeld
- Informationen zur Elternzeit
- BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
Brigitte Klatte
Jugendamt
03334 214 1226
Juliane Nichelmann
Jugendamt
03334 214 1312
Karin Bahr
Jugendamt
03334 214 1246
Saskia Klesinski
Jugendamt
03334 214-1207