Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Hierunter fallen Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, gewerbsmäßige Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen, Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr und Taxis. Seit neuestem ist weder für das Führen von Mietwagen noch Taxis eine Ortskundprüfung notwendig.

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist nur im Zusammenhang mit einem europäischem Artenführerschein gültig. Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sein, ist zur Antragstellung zusätzlich ein biometrisches Lichtbild mitzubringen, sodass dieser umgetauscht werden kann.

  • 43,90 Euro (Erteilung)

  • 39,30 Euro bis 43,90 Euro (Verlängerung)

  • aktueller Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Auweisdokument zu entnehmen ist)

erstmalige Erteilung:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens/ Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)  
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung/ Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde Belegart „O" (nicht älter als 3 Monate)
  • ggf. Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (bei Krankenwagen)

Verlängerung:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens/ Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)  
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung/ Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde Belegart „O" (nicht älter als 3 Monate)
  • vorhandener Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • ggf. Funktions- und Leistungstest (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) (nicht älter als 1 Jahr)

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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