Fahrschulerlaubnis

Wer Fahrschüler ausbilden möchte, der braucht eine Fahrlehrerlaubnis bzw. Fahrschulerlaubnis. Diese Erlaubnis orientiert sich an den Fahrerlaubnisklassen und wird auf Antrag erteilt. Für diese Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen in meiner Behörde erforderlich.

Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrlehrererlaubnis bzw. Fahrschulerlaubnis ist es sinnvoll, hierüber mit dem zuständigen Mitarbeiter einen Gesprächstermin zu vereinbaren.


Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klasse(n), für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • mindestens zwei jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer,
  • Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft,
  • Bereitstellung von erforderlichen Unterrichtsräumen, erforderlichen Lehrmitteln und zur Fahrausbildung in der/den betreffenden Fahrerlaubnisklasse(n) bestimmten Lehrfahrzeuge

 
Außerdem dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen oder welche die Annahme rechtfertigen, dass er die Pflichten eines Inhabers einer Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs nicht erfüllen kann.

  • Fahrlehrerschein
  • Unterlagen über die bisherige Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Erlaubnisbehörde
  • Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis

Bei juristischen Personen zusätzlich

  • Handelsregisterauszug
  • Unterlagen nach Nr. 1 bis 4 für den verantwortlichen Leiter der Fahrschule
  • Erklärung über sonstige berufliche Verpflichtungen des verantwortlichen Leiters
  • Führungszeugnisse zur Vorlage bei der Behörde der zur Vertretung der juristischen Person berechtigten Person


Erforderliche Unterlagen Zweigstellenerlaubnis

  • Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über die Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Antrag auf Erteilung der Zweigstellenerlaubnis

Danilo Ehlert

Ordnungsamt

03334 214 1434

Tobias Frost

03334 214 1414

Tony Gehrke-Fischbein

03334 214 1415

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