Genehmigung von Bauleitplänen

Im Bauordnungs- und Planungsamt / Sachgebiet Planung ist die höhere Verwaltungsbehörde i.S.d. § 6 Abs. 2, 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch (Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung - BauGBZV) angesiedelt.

Im Rahmen der Beteiligung als Genehmigungsbehörde wird hier – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Genehmigung für Bauleitpläne  mit Genehmigungspflicht (Flächennutzungspläne gemäß § 6 Abs. 2 BauGB und Bebauungspläne gemäß §§ 10 Abs. 2 i.V.m. 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BauGB) erteilt. Die örtlichen Bauvorschriften sind nunmehr in § 87 BbgBO geregelt. Die Anzeigepflicht für die von den Gemeinden erlassenen Satzungen ist mit dem Inkrafttreten der neuen BbgBO am 01.07.2016 entfallen, vgl. § 87 Abs. 8 BbgBO.

Informationen zum Bauordnungs- und Planungsamt (Öffnungszeiten etc.)

  • § 6 Abs. 2, 10 Baugesetzbuch - BauGB
  • § 87 BbgBO

Michael Dieke

Bauordnungs- und Planungsamt

03334 214 1862

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