Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren
Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten.
Hierbei unterscheidet man in:
- nationalen Handel
- innergemeinschaftlichen Handel
- Handel aus / in Drittländer
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Formblatt: "Anmeldung einer Sendung zum Verbringen von Tieren/Erzeugnissen für den innergemeinschaftlichen Handel und für die Ausfuhr von Tieren/Erzeugnissen"
- bei innergemeinschaftlichen Handel und beim Handel mit Tieren aus / in ein Drittland wird ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt
- Rinderhandel: nur mit amtstierärztlicher BHV 1-Bescheinigung und Einzeltiernachweis mit negativem BVD-Ergebnis
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
- BHV 1-Verordnung
- BVD-Verordnung